Entlastungsleistung: Freizeitgestaltung
Beratungseinsätze - Betreuungsdienst HerzSache
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

Anerkannte Beratungsstelle

Marion Kelzenberg

Betreuungsdienst Herzsache – Köln

Definition des Beratungsbesuchs nach 37 Absatz 3 SGB XI

Für pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen, ist ab Pflegegrad 2 ein Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI verpflichtend. Die Beratung dient der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegepersonen. Mit dem Beratungsbesuch soll die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden. Die Ergebnisse des Beratungseinsatzes werden an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen weitergeleitet, sofern der Pflegebedürftige einverstanden ist.

Dabei handelt es sich um einen Pflichtbesuch, welcher wie folgt gefordert wird:

  • Pflegegrad 1: halbjährlich auf Wunsch des Versicherten (kein Zwang!)
  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich einmal
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich einmal

Bei nicht nachkommen des Beratungseinsatzes, ist die Pflegekasse befähigt das Pflegegeld entsprechend angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.

Der Beratungseinsatz umfasst folgende Überprüfung:

  • Analyse der aktuellen Pflegesituation
  • Vermittlung von pflegebezogenen Fertigkeiten
  • Hinweis zu unentgeltlicher Inanspruchnahme von Pflegekursen nach § 45 SGB
    Xl, auch in der eigenen Häuslichkeit
  • Hinweis zu Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten der örtlichen
  • Pflegestützpunkte und Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Angebot von konkreten Vorschlägen und Lösungen
  • Unterstützung durch Beantragung von Hilfsmitteln
  • Evaluation des Beratungsbesuches
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Beratungsablauf

Nachdem uns Sie uns kontaktiert haben, nehmen wir Ihre Kontaktdaten telefonisch auf und geben diese an unsere Pflegefachkräfte weiter.

Diese vereinbaren mit Ihnen einen entsprechenden Termin bei Ihnen zuhause.

Finanzierung

Es kommen KEINE Kosten auf Sie zu!

Nachdem geprüft wurde bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind, können wir anhand des Berichtsbogens, welcher an die Pflegekasse weitergeleitet wird, direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.